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2. März 2026

Mit seinem aktuellen Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Gewinnerzielungsabsicht bei der Untervermietung grundsätzlich kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 540 BGB ist. Praktische Bedeutung Falls auch Sie Fragen