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Rommelspacher Glaser & Partner

28. Februar 2025

Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Diese seit 1.8.2022 geltende Regelung erfolgte