Die Scheidung einer Ehe scheitert nicht an einem falschen Datum im Scheidungsbeschluss. Die im Juni 2009 geschlossenen Ehe des Paares wurde 2023 geschieden. Im rechtskräftigen Scheidungsbeschluss stand ein falsches Hochzeitsdatum. Die Frau beantragte zunächst beim Amtsgericht
6. März 2024
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