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Rommelspacher Glaser & Partner

1. November 2023

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt, dass wenn eine Pflicht zur Aufklärung über für das jeweilige Vertragsverhältnis bedeutender Umstände besteht, der Vertragspartner aktiv aufklären muss. Dem anderen Vertragspartner lediglich die Möglichkeit zu