Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

31. Januar 2023

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Dies gilt auch für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags, jede Änderung der Vertragslaufzeit oder gar die erstmalige Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses