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Rommelspacher Glaser & Partner

3. September 2021

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung soll sicherstellen, dass beide Ehepartner – in der Regel hälftig – vom Altersvorsorgevermögen profitieren. Eine sehr lange Trennungszeit vor der Scheidung kann allerdings dazu führen, dass der Versorgungsausgleich zeitlich begrenzt wird.