Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das Erstfahrzeug seine Geschwindigkeit vermeintlich grundlos für das nachfolgende Fahrzeug verringert, um zu wenden oder nach einer Wendemöglichkeit zu suchen, kommt es zwischen den beteiligten Fahrzeuglenkern bzw. deren Haftpflichtversicherer regelmäßig
30. April 2020
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