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Rommelspacher Glaser & Partner

29. Juli 2019

Die Erbschaft einer Wohnung oder eines Hauses durch Kinder von ihren Eltern kann unter Umständen steuerfrei sein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser  zunächst selbst in der Wohnung wohnte und die Kinder unverzüglich nach dem Erbfall in das sog. Familienheimen