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29. März 2019

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor (ein befristetes oder unbefristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2
Der Vermieter kann mit der Betriebskostenabrechnung umlagefähige Betriebskosten auf den Mieter verteilen. Die Mietvertragsparteien können selbst die Verteilungsschlüssel vereinbaren. Wenn hierzu keine Regelungen getroffen werden, sind die Betriebskosten größtenteils nach Wohnfläche zu verteilen. Häufig werden jedoch