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Rommelspacher Glaser & Partner

26. März 2019

Bei einem Testament geht es immer um die Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers. Dieser ist häufig nicht exakt erkennbar oder genau beschrieben. Aus diesem Grund kann der Auslegung eines Testaments durch den Wortlaut keine Grenze gesetzt sein. Gerichte