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28. Februar 2019

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 07.02.2019 (Az. 6 AZR 75/18) seine bisherige Rechtsprechung nochmals bestätigt, wonach der Vertrag eines Arbeitnehmers, durch den sein Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), nach den Vorschriften zum „Haustürgeschäft“ nicht