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Rommelspacher Glaser & Partner

8. Februar 2019

Wenn Eheleute sich trennen und es um die Berechnung von Ehegattenunterhaltsansprüchen geht, muss zunächst geklärt werden, auf welches Einkommen für die Berechnung von Unterhalt zugrundegelegt wird. Zu diesem Zweck haben die Ehepartner sowohl beim Ehegattentrennungsunterhalt als