Werden in einem Baugebiet durch eine Kommune neue Grundstücke erschlossen und veräußert, wird häufig zugleich eine zeitlich verbindliche Bauverpflichtung parallel vereinbart. In einem nun vor dem Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 30.11.2018 – 3 U 53/18) entschiedenen
2. Januar 2019
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