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Rommelspacher Glaser & Partner

27. Dezember 2018

Eltern haben gegenüber ihrem Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann hierbei auch zwischen dem