Eltern haben gegenüber ihrem Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann hierbei auch zwischen dem
27. Dezember 2018
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