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23. November 2018

In einer Erbengemeinschaft steht die Verwaltung des Nachlasses den Erben gemeinschaftlich zu. Das Gesetz unterscheidet jedoch drei Arten von Verwaltung. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung können mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. Die zur Erhaltung des Nachlasses oder einzelner