Der Bedenkenhinweis des Unternehmers spielt in der Praxis eine große Rolle. Zu den an den Unternehmer zu stellenden Anforderungen für einen ausreichenden Bedenkenhinweis hat das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 06.10.2017 klarstellende Ausführungen für die
30. Mai 2018
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