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Rommelspacher Glaser & Partner

1. April 2018

Man kann fast schon sagen seit Jahrzehnten haben sich Juristen aller Couleur gerade bei gewerblichen Mietverträgen abgemüht Klauseln einzubauen, die etwaige Verstöße gegen das strenge Schriftformerfordernis in § 550 BGB heilen sollten. Hintergrund dieser Diskussion ist,