Das OLG Stuttgart hatte sich in einer Entscheidung vom 15.10.2015 (Az.: 13 U 33/15) mit konstruktiven Vorgaben an eine WU-Konstruktion zu befassen. In der Sache ging es um folgendes: Die „WU“-Konstruktion der wasserundurchlässigen Betonwanne einer Doppelhaushälfte,
28. März 2018
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