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Rommelspacher Glaser & Partner

26. Februar 2018

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte ein häufig auftretendes Problem bei einer Steuerhinterziehung und einer Erbengemeinschaft zu entscheiden. Bei dem konkreten Fall hatte  der Erblasser viele Jahre ausländische Kapitaleinkünfte dem deutschen Finanzamt nicht erklärt. Einer der Miterben wusste