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Grund

Häufig ist zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen die Aufteilung des Kaufpreises für eine vermietete Immobilie auf das Gebäude sowie den Grund und Boden für die Zwecke der Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) streitig. Diesbezüglich
Im Rahmen der Herbst-Information des Haus- und Grundbesitzervereins Ravensburg/Tettnang/Wangen halten die Rechtsanwälte Dr. Boris Mattes und Tobias Rommelspacher am Donnerstag, den 24. Oktober 2019, um 18:30 Uhr im Gemeindezentrum Sankt Ullrich, Karl-Speidel-Straße 11, 88239 Wangen einen Vortrag.