Jedes Jahr, wenn das Bundesjustizministerium die Mindestunterhaltsverordnung ändert, wird zur Übersichtlichkeit und Vereinfachung die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Für 2025 gelten danach die folgenden Beträge: Bei diesen Bedarfsbeträgen ist das Kindergeld noch zu berücksichtigen, je nachdem, welchem
Zahlbetrag
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kosten
Kündigung
Miete
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare