Es kann zwischenzeitlich in der Rechtsprechung als gesicherte Erkenntnis angesehen werden, dass eine Doppelhaus-Festsetzung bzw. die Ausführung als Doppelhaus in der offenen Bauweise Nachbarschutz vermitteln kann. So entschieden auch durch den VGH Bayern in einer aktuellen
Schicksalsgemeinschaft
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