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Raten

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einem Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) klar, dass Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht nicht der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn sie in mehreren Raten ausgezahlt werden. Laut Auffassung des BFH