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Nichtausnutzung einer Baugenehmigung

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Bauherren im Zuge einer Nutzungsänderung unterstellt wird, sie hätten auf die ursprüngliche Baugenehmigung (inzident) verzichtet. Mit dieser Problematik hatte sich der VGH Hessen im Rahmen einer Beschluss-Entscheidung