Das Finanzgericht München musste in einem Fall darüber entscheiden, ob die Errichtung eines Mausoleums mit Kosten von 420.000 € als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig ist (FG München, Urt. v. 23.3.2020 – 4 K 2077/19). Das
Nachlassverbindlichkeit
Pflegekosten für das Grabmal des Erblassers sind im Rahmen der Erbschaftsteurerklärung abzugsfähig. Doch wie verhält es sich mit einer Grabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern eine dritte Person bestattet ist? Diesen Fall musste der Bundesfinanzhof (BFH)
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