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Erschließung

In den meisten deutschen Bundesländern ist landesrechtlich das Instrument der Baulast, einer öffentlich-rechtlichen unwiderruflichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers für ihn und seinen Nachfolger, verankert. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis einer Gemeinde eingetragen und hat nichts mit dem