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Erbschaftsteuer

Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums des Familienheims unter Umständen von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ausschließlich der Erwerb von Eigentum steuerbefreit. Ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch, zwar gesichert durch eine
Dass bei der Erstellung von Testamenten auch immer die steuerliche Seite, insbesondere die erbschaftsteuerliche, betrachtet werden muss, zeigte sich wieder eindringlich an einem aktuellen Fall, welchen das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte (3 K 961/15 Erb). Da