Über folgende, in der Praxis nicht selten vorkommende Fallgestaltung hatte das OLG Köln mit Urteil vom 02.03.2022 (11 U 44/21) zu entscheiden: Der Auftragnehmer, ein Fertighaushersteller, wird mit der Errichtung eines Einfamilienhauses ohne Unterkellerung beauftragt. Nach
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