Verbraucherbauvertrag: Änderungsvorbehalt Das OLG Brandenburg hatte auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes über die Rechtswirksamkeit der von einem Unternehmer vorformulierten Bauvertragsklausel folgenden Inhaltes zu befinden: „Wesentliche Veränderungen zu den Zeichnungsmaßnahmen und den Ausstattungsmerkmalen der technischen Baubeschreibung im
Baurecht
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft
Mit Urteil vom 22.2.2018 – VII ZR 46/17 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf) hat der Bundesgerichtshof für einen Paukenschlag im Baurecht gesorgt! Das Urteil selbst ist detailliert formuliert und sehr lesenswert; hier sei in aller Kürze das Wichtigste
Auf alle Bauverträge, die ab dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sind und noch werden, findet das neue Baurecht des BGB Anwendung. Durch die Baurechtsreform sind zahlreiche Änderung in das BGB eingebracht worden, von denen unter anderem auch
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