Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne die Ruhepausen (vgl. § 2 Abs. 1 ArbZG). Diese beträgt höchstens 8 Std/Tag und 48 Std/Woche. Folgende Tätigkeiten gehören zur Arbeitszeit:
Arbeitszeit
Als Arbeitszeit bezeichnet man den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich für den Arbeitnehmer tätig ist. D.h. er dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, seine Arbeitskraft anbietet oder ihm übertragene Aufgaben wahrnimmt. Dies ist insbesondere der Fall,
Für wen gilt das ArbZG? Geschützte Personen sind Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Leitende Angestellte sind nicht in den Schutzbereich des ArbZG einbezogen. Arbeitszeit ist
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