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Abwehranspruch

Mit dem Zu- und Abfahrtsverkehr zu notwendigen Garagen/Stellplätzen hatte sich der VGH Bayern im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 05.10.2022 (Az.: 15 CS 22.1750) zu befassen. Sachverhalt: An einer geschotterten, öffentlich gewidmeten Straße liegen großzügige Grundstücke mit