Zu dem erst mit der Gesetzesnovelle von 2017 in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommenen Urbanen Gebiet (§ 6 BauNVO) gibt es bis dato wenig Rechtsprechung. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in einer bemerkenswerten Entscheidung vom 14.02.2025 (4 BN
Verwaltungsrecht
Wer seine Räumlichkeiten über Jahre hinweg nutzt, verlässt sich oft darauf, dass die einmal erteilte Baugenehmigung gewissermaßen „ewig“ gilt. Besonders wenn in einem Gebäude über viele Jahre eine bestimmte Nutzung bestand, erscheint es selbstverständlich, jederzeit zu
Mit dieser nicht ungewöhnlichen Fragestellung hatte sich das OLG Frankfurt im Rahmen einer Entscheidung vom 21.03.2025 (Az.: 21 U 7/24) zu befassen. Es lohnt ein vertiefter Blick auf die Problematik: Die Ausgangssituation: Der Bauträger beauftragt den
(Ungenehmigte) Bauschuttablagerungen spielen in der baurechtlichen Praxis der Behörden eine zunehmende Rolle. Eine jüngst ergangene Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 18.06.2025 – 9 CS 25.763) zeigt auf, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Der
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Bauherren im Zuge einer Nutzungsänderung unterstellt wird, sie hätten auf die ursprüngliche Baugenehmigung (inzident) verzichtet. Mit dieser Problematik hatte sich der VGH Hessen im Rahmen einer Beschluss-Entscheidung
Diese Fragestellung beschäftigt regelmäßig die Gerichte und wird von den vertragschließenden Parteien im Rahmen von Immobilien-/-Bauträgerverträgen regelmäßig nicht ausreichend beachtet. In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Schleswig (Az.: 12 U 12/24) die Rechtsprechung der Obergerichte
Eine Konstellation, die in praxi nicht selten ist. Hiermit hatte sich das OLG Stuttgart in einer bemerkenswerten Entscheidung zu befassen: Der Sachverhalt: Die Erwerber schließen mit einem Bauträger notarielle Bauverträge ab. In den gleichlautenden Verträgen verpflichtet
Es ist bekannt, dass die Bundesregierung die Bedingungen für das Bauen lockern will und auch bürokratische Hürden abgebaut werden sollen. Insgesamt ist es die Vorstellung des Gesetzgebers ein schnelleres Verfahren zu gewährleisten und damit den Bau
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