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Verkehrsrecht

Nach § 23 Abs. 1a StVO a.F. war die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons beim Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden musste. In der Praxis
Das Amtsgericht Wangen hatte den Fall zu entscheiden, ob ein Unfallgeschädigter von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer die Kosten des Sachverständigen wegen Erstellung eines Schadensgutachtens für sein unfallgeschädigtes Fahrzeug bei einem Reparaturaufwand von 763,54 € netto zu tragen
Der Gesetzgeber hat nunmehr erstmals im deutschen Schadensersatzrecht ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Danach ist der Ersatzpflichtige verpflichtet dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das zugefügte Leid