Grundsätzlich kann ein bestimmter Zustand ausdrücklich zwischen den Vertragspartner vereinbart werden. Dies ist z.B. immer dann sinnvoll, wenn der Mieter auf einen bestimmter Zustand angewiesen ist oder besonderen Wert legt (Barrierefreiheit). Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung
Mietrecht
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ließ sich durch Beschluss die Ansprüche der Wohnungseigentümer zur Ausübung übertragen und wollte nun dem Mieter/Betreiber einer Eisdiele die Nutzung als Gastronomiebetrieb untersagen, weil in der Teilungserklärung die Einheit als „Laden“ bezeichnet wurde. Streitig
Kann ein Vermieter, wenn es in der eigenen Gemeinde keinen Mietspiegel gibt, sich zur Begründung seiner Mieterhöhung auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde stützen und wenn ja, was ist zu beachten? Diese spannende Frage hat der Bundesgerichtshof
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob ein Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn ein Mieter teilweise die Tapete abreißt ohne eine neue anzubringen (Urteil vom 21. August 2019, VIII ZR
Gerade bei Eigenbedarfskündigungen wird auf Seiten der Mieter sehr häufig behauptet, dass die Kündigung eine besondere Härte darstelle und deshalb das Mietverhältnis fortzusetzen sei. Ein hohes Alter und/oder eine lange Mietzeit sind dabei häufig als Argument
Im Wohnungseigentumsrecht sind nicht nur die Jahresabrechnung, sondern auch der Wirtschaftsplan immer wieder Diskussionspunkte. Was aber tun, wenn aufgrund von Rückfragen, fehlenden Unterlagen oder dergleichen eine zumindest mehrheitliche Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nicht gelingt? Viele professionelle Hausverwalter
Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete spielen sehr häufig auch Wohnungsausstattungen eine Rolle, weil diese im jeweiligen Mietspiegel mit Zu- oder Abschlägen versehen sind. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es dabei auf
In einem für Vermieter und Mieter von Altbauwohnungen gleichermaßen interessanten Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht per se einen Mangel der Mietsache darstellen und es auch keine abstrakten und generellen Regeln
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