In einem für Vermieter und Mieter von Altbauwohnungen gleichermaßen interessanten Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht per se einen Mangel der Mietsache darstellen und es auch keine abstrakten und generellen Regeln
Mietrecht
Für die Frage, ob sich ein Mieter auf einen Mangel der Mietsache berufen kann, kommt es aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht auf die Frage darauf an, ob der Mangel den Mieter subjektiv auch beeinträchtigt,
Der Bundesgerichtshof hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger ist Mieter einer Wohnung der Beklagten. Die Beklagte hatte unter Bezugnahme auf den für sie geltenden Mietspiegel den Kläger mit einem Schreiben nebst Erläuterung der Mieterhöhung im
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. August 2018 – VIII ZR 277/16) seine bisherige Linie bestätigt, dass bei unrenoviert überlassenem Wohnraum die oftmals üblichen Schönheitsreparaturen Klauseln in einem Formularvertrag unwirksam sind. Eine
Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;
Immer wieder heiß zwischen Juristen diskutiert, nun abschließend vom BGH beantwortet: Hinterlässt ein Mieter beim Auszug Schäden, kann der Vermieter sofort einen Handwerker mit der Beseitigung beauftragen und muss nicht vorher dem Mieter eine Frist setzen,
Immer wieder kommt es aber vor, dass Mieter sich nicht melden, sondern den Erhöhungsbetrag oder jedenfalls einen Teil davon einfach überweisen. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob mit dieser erhöhten Überweisung der Mieter
Immer wieder sind die jährlichen Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen der Anlass für erhebliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Kein Wunder, prallen hierbei doch zwei grundsätzlich unterschiedliche Wunschvorstellungen aufeinander: Der Mieter möchte am liebsten von seinen Vorauszahlungen an
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