Das Finanzgericht München musste in einem Fall darüber entscheiden, ob die Errichtung eines Mausoleums mit Kosten von 420.000 € als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig ist (FG München, Urt. v. 23.3.2020 – 4 K 2077/19). Das
Erbrecht
Ein Erblasser wollte ganz sicher sein, dass sein Testament von seinen Erben gefunden wird. Aus diesem Grund erstellte er an einem Tag zwei identische Testamente und verwahrte diese an unterschiedlichen Orten. Im Laufe der Zeit schienen
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Berücksichtigung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs im Rahmen der Erbschaftsteuer hat für die Beratungspraxis große Relevanz. Im vom BFH zu entscheidenden Fall machte der Sohn des verstorbenen Vaters zunächst gegenüber seiner Mutter keinen
Pflegekosten für das Grabmal des Erblassers sind im Rahmen der Erbschaftsteurerklärung abzugsfähig. Doch wie verhält es sich mit einer Grabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern eine dritte Person bestattet ist? Diesen Fall musste der Bundesfinanzhof (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) musste einen skurrilen Fall entscheiden. Ein biologischer Vater schenkte seiner Tochter einen größeren Geldbetrag. Da die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter allerdings noch mit einem anderen Mann verheiratet war, war dieser
Ein in der Praxis sehr häufig auftretendes Problem ist die Forderung enttäuschter oder missgünstiger Erben nach einem völlig wertlosen oder überflüssigen Nachlass- bzw. Vermögensverzeichnis. Mit dieser Problematik musste sich nunmehr auch das Oberlandesgericht München bei einer Vor-
Wir haben bereits mehrfach auf Auslegung im Zusammenhang mit Testamenten hingewiesen. Dieser Dauerbrenner war wieder einmal Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12.11.2019 (31 Wx 183/19). Eine Auslegung ist immer dann notwendig, wenn sich der
Der Bundesfinanzhof musste darüber entscheiden, ob für Erbschaftsteuerschulden eine Beschränkung auf das Nachlassvermögen besteht, § 2059 BGB. Dies wurde in einer Entscheidung vom 04.06.2019 (V II R 16/18) verneint. § 2059 BGB finde auf Nachlassverbindlichkeiten Anwendung,
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