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Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

Nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichtes (Urteil vom 16.5.2018 – 6 Sa 442/17; 6 Sa 444/17) sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die private Mobilfunknummer mitzuteilen. Gegenstand dieses Verfahrens waren die Klagen von zwei Mitarbeitern