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26. September 2024

Auch während einer Elternzeit erwerben Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Ansprüche auf Erholungsurlaub, die der Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 BEEG jedoch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann. Es handelt sich hierbei