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Rommelspacher Glaser & Partner

31. August 2023

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht zulässig, wenn bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat. Ob dies auch gilt, wenn der Arbeitnehmer bislang lediglich als Leiharbeitnehmer