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Rommelspacher Glaser & Partner

30. September 2022

Ein Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf sein Verlangen muss sich die Beurteilung neben den Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit auch auf Leistung und Verhalten erstrecken (§ 109