Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gewährt allen Arbeitnehmern in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von vier Wochen. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben die Mitarbeiter dabei erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG); bis zum Ablauf
31. Januar 2021
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