Gemäß § 21a StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte in einem Fahrzeug während der Fahrt von allen Fahrzeuginsassen anzulegen; Abs. 1 S. 1 enthält dabei eine allgemeine Gurtpflicht während der Fahrt, sofern nicht von der Straßenverkehrsbehörde gemäß §
31. März 2020
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