Ein Verwalter muss bei Instandhaltung- oder Instandsetzungsmaßnahmen für die Beratung und Beschlussfassung der Eigentümer auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrere Alternativen aufzeigen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juli 2019 (V ZR 75/18) klargestellt hat. Der
2. Januar 2020
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