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15. Februar 2019

Das Amtsgericht Leutkirch hatte anlässlich einer Klage den Fall zu entscheiden, ob derjenige, der einen Holzstapel mit Metallblechen mit darauf aufgelegten Steinplatten gegen Niederschlag schützt, bei einem Sommergewitter für Schäden an auf dem Nachbargrundstück geparkte Pkw