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25. Januar 2019

Das Amtsgericht Wangen hatte den Fall zu entscheiden, ob ein Unfallgeschädigter von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer die Kosten des Sachverständigen wegen Erstellung eines Schadensgutachtens für sein unfallgeschädigtes Fahrzeug bei einem Reparaturaufwand von 763,54 € netto zu tragen