Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

4. Dezember 2018

Schmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit der türkischen Ehefrau angelegt wird, gehört ihr. Der Mann darf den Schmuck später nicht ohne ihre Einwilligung verkaufen. Das Ehepaar hatte in Deutschland standesamtlich geheiratet und feierte