Leben die Eltern getrennt, aber haben das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie bei ‚Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung‘ einvernehmlich entscheiden. Dies gilt auch im Hinblick auf Veröffentlichung von Fotos. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist bei einem gemeinsamen
Gemeinsame Sorge
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kosten
Kündigung
Mieter
Mietrecht
Mietvertrag
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Scheidung
Schenkung
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare