Das Vergaberecht soll vereinfacht und unbürokratischer werden. Dies ist die erklärte Zielsetzung des von der Bundesregierung ausgearbeiteten Entwurfs eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechtes (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG, 20/14344). Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Verwaltungen und Wirtschaft
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