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planungsrechtlicher Außenbereich

Betrieb muss nachweislich lebensfähig sein. Mit der Abgrenzung, was bauplanungsrechtlich als privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb und nicht (nur) Hobby gilt, hatte sich der VGH Bayern in einer Beschlussentscheidung vom 07.11.2018 (Az.: 9 ZB 15.679) zu befassen. Dabei