Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Nebenerwerbslandwirtschaft

Betrieb muss nachweislich lebensfähig sein. Mit der Abgrenzung, was bauplanungsrechtlich als privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb und nicht (nur) Hobby gilt, hatte sich der VGH Bayern in einer Beschlussentscheidung vom 07.11.2018 (Az.: 9 ZB 15.679) zu befassen. Dabei