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Mitgliederversammlung

Ein Vereinsmitglied hat grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe der E-Mailadressen anderer Mitglieder, wenn es auf das Abstimmungsverhalten in der Mitgliederversammlung Einfluss nehmen möchte. Diesem Anspruch stehen die Regelungen der DSGVO nicht entgegen. Das hat der Bundesgerichtshof
Als langjähriges Mitglied des Satzungsausschusses des Deutschen Eishockey Bundes (DEB) durfte ich in der jüngeren Vergangenheit die dringend notwendige Strukturreform des DEB vorbereiten, begleiten und umsetzen. Gemeinsam mit den weiteren Satzungausschussmitgliedern, Herrn Rechtsanwalt Marcus Haase sowie